Urteil zum Affenstreit

TIERSCHUTZ Gericht regt erneut Kompromiss an

Das Verwaltungsgericht hat die schriftliche Fassung des Urteils zu den Affenversuchen vorgelegt, mit dem am 28. Mai dem Gesundheitsressort auferlegt wurde, über den Antrag des Makakenforschers Andreas Kreiter neu zu befinden. (AZ 5 K 1274/09)

Es gebe in der Ablehnungsbegründung der Behörde mehrere Abwägungsfehler, führt das Gericht aus. Insbesondere seien bei der Bewertung der Belastung der Tiere eine direkte Beobachtung und die Auswertung der Daten des Tierarztes unterblieben.

Das Argument des „Wertewandels“ in der Bevölkerung akzeptiert das Gericht nicht, da das Tierschutzgesetz, das aus den 80er Jahren stammt, nach der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz 2002 nicht geändert wurde. Behörde und Universität sollten zudem noch einmal darüber reden, ob nicht eine Genehmigung im Konsens möglich sei, wenn die Makaken positiv motiviert würden. Kreiter hatte dies abgelehnt mit der Begründung, wenn die Tiere genug Wasser bekämen, würden sie nicht in den Primatenstuhl gehen. kawe