Streit über Rente mit 63

GROKO Der Koalitionsvertrag lässt offen, inwieweit die neue Regelung auch für Langzeitarbeitslose gelten soll. Jetzt diskutieren SPD und Union

BERLIN afp | Union und SPD streiten über die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63. Im Werben für den Koalitionsvertrag sei der SPD-Basis die Regelung so verkauft worden, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit „unbegrenzt“ berücksichtigt würden, sagte der Chef der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, Klaus Barthel. Unionspolitiker betonten, mehr als die in den Koalitionsverhandlungen besprochenen fünf Jahre Anrechnungszeit werde es nicht geben.

Barthel sagte dem Tagesspiegel, alles andere als eine unbegrenzte Anrechnung würde „nur neue Ungerechtigkeiten schaffen“. Die Betroffenen hätten dem Arbeitsmarkt auch als Arbeitslose durchweg zur Verfügung gestanden und dürften „nicht ein zweites Mal bestraft“ werden.

Die Union dagegen pocht darauf, nur bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen. Dies sei „das Maximum“, sagte der CDU-Haushälter Norbert Barthle. „Mehr wird es nicht geben.“ Unter den Parteichefs sei immer nur von fünf Jahren Anrechnung die Rede gewesen, sagte auch der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Peter Weiß.

CSU: Minirente droht

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Max Straubinger, sagte der Passauer Neuen Presse: „Eine Ausweitung der Arbeitslosigkeitszeiten bei der Berechnung werden wir strikt ablehnen.“ Er warnte davor, Menschen mit langer Arbeitslosigkeit frühzeitig in eine abschlagsfreie Minirente zu schicken, „die dann mit Mitteln der Grundsicherung aufgestockt werden muss“.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD dieses Detail offengelassen. Dort heißt es: „Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.“

SPD-Sprecher Tobias Dünow verwies darauf, dass bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs im Arbeitsministerium für anzurechnende Zeiten von Arbeitslosigkeit „keine Obergrenze vorgesehen“ sei. Allerdings sei „bei der bisherigen Kostenschätzung von etwa 4 Milliarden Euro im Jahr 2030 eine durchschnittliche Arbeitslosenzeit von fünf Jahren angenommen“ worden.

SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte der Welt am Sonntag, bei der Rente mit 63 gehe es im Kern um nichtakademische Berufe, in denen „die Arbeitsbelastungen in der Regel viel höher und die Renten oftmals nicht sehr groß sind“. Gabriel wies Forderungen der Beamten zurück, ebenfalls mit 63 Jahren abschlagsfrei in Ruhestand gehen zu können, wenn sie 45 Dienstjahre absolviert haben. Für Beamte gebe es ein anderes System der Altersversorgung.