Mehr Frauen auf Chefsessel

FRAUENQUOTE Länder wollen gesetzliche Regelung, Bundesjustizministerin setzt noch auf Freiwilligkeit

BERLIN epd/ dpa/ apn | Die Justizminister von Bund und Ländern diskutierten bei ihrem Treffen am Mittwoch und Donnerstag in Hamburg neben der geplanten Reform zur Sicherheitsverwahrung weitere Vorschläge für neue Gesetzesentwürfe.

Frauenquote in Aufsichtsräten: Die Justizminister der Länder sprachen sich für eine Frauenquote in Führungspositionen börsennotierter Unternehmen aus. „Freiwillige Vereinbarungen für mehr Frauenförderung in der Wirtschaft haben wenig gebracht“, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Hamburgs Justizsenator Till Steffen. Deshalb wollen die Minister eine gesetzlich festgelegte Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten prüfen lassen. Frauen haben bisher weniger als ein Prozent der Vorstandsposten in großen Unternehmen inne.

„Das Ziel ist, stufenweise vorzugehen“, sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Man favorisiere eine schrittweise ansteigende Quote, die zunächst bei 15 bis 20 Prozent, später jedoch bei bis zu 40 Prozent liegen könne. Die Voraussetzungen sollen nun durch eine Arbeitsgruppe geprüft werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnte eine gesetzliche Frauenquote bislang immer ab. Noch am 16. Juni hatte sie auf der Tagung der Corporate-Governance-Kommission gesagt, die Bundesregierung werde keinen Gesetzentwurf für eine Frauenquote an Unternehmensspitzen erarbeiten. Der Koalitionsvertrag von Union und FDP setze vielmehr auf eine Selbstverpflichtung der Unternehmen. Eine gesetzliche Regelung zu einem späteren Zeitpunkt schließt Leutheusser-Schnarrenberger allerdings nicht aus.

Verschärfung des Datenschutzes: Die Persönlichkeitsrechte sollen nicht zuletzt bezüglich des umstrittenen Internetprogramms Google Street View stärker geschützt werden. Die Minister beschlossen einstimmig, eine Initiative Hamburgs zur Änderung des Datenschutzgesetzes zu unterstützen. Bei den Beratungen ist eine Anonymisierungspflicht für Aufnahmen von Menschen oder Nummernschildern im Gespräch.

Zentrale Strafverfolgung deutscher Soldaten: Auf der Agenda der Justizminister stand ebenfalls die Einrichtung einer zentralen Stelle für die Strafverfolgung deutscher Soldaten bei Auslandseinsätzen. So soll die Bearbeitung entsprechender Verfahren effizienter gestaltet werden können. Mögliche Orte: Karlsruhe und Leipzig.

Fahrverbot als Hauptstrafe: Niedersachsens Vorstoß, in Zukunft neben Geld- und Haftstrafen auch ein Fahrverbot als Hauptstrafe für kleinere Delikte einzusetzen, wurde von den Ressortchefs abgelehnt. Der Vorschlag war bereits im Vorfeld in die Kritik geraten, da eine entsprechende Strafe sozial ungleich wirken könnte. (ks)