Gute Quote für Wetten auf Trikots

Allen Sportwetturteilen zum Trotz hält Fußball-Bundesligist Werder Bremen an seinem neuen Trikotsponsor „bet and win“ fest. Das bestätigte gestern Werder-Geschäftsführer Manfred Müller auf taz-Nachfrage. Auch eine gestern verkündete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ändere nichts an der Rechtslage. Die schriftliche Fassung des Urteils soll erst Ende Juli vorliegen – kurz vor Beginn der Bundesliga-Saison. Bleibt die Frage, ob die Leibchen des Vizemeisters beim ersten Saisonspiel konfisziert werden. Das neuerliche Urteil hat dies Szenario zumindest wahrscheinlicher gemacht: Sein Gegenstand waren die so genannten DDR-Lizenzen. Diese würden sich nicht automatisch auf die westdeutschen Länder erstrecken, befanden die Leipziger Richter. Damit wurde einem bayrischen Unternehmer untersagt, in einem Büro Wetten eines in Gera ansässigen Anbieters mit DDR-Genehmigung zu vermitteln. Auch b&w ist im Besitz einer DDR-Erlaubnis, argumentiert jedoch, man unterhalte gar keine Wettbüros, sondern biete das Glücksspiel nur per Internet an. Dieses Geschäft habe das Urteil nicht in Frage gestellt. Anders sehen das die Innenminister der Länder, die mit ordnungsrechtlichen Schritten drohen. Zum Wohlgefallen des staatlichen Wettanbieters Oddset: Als Konsequenz aus dem Richterspruch müsse nun auch gegen „die Werbung für solche Anbieter“ vorgegangen werden, sagte dessen Präsident Erwin Horak. kw