Einhellige Zustimmung

„Ob jemand, der seit fünf Jahren im Koma liegt und keine Aussicht auf Besserung hat, noch weiterleben will, ist zu bezweifeln. Diesen Menschen gehen zu lassen, hat nichts mit „Massentötung“ zu tun.“

TAZ.DE-NUTZER/IN „LUKAS“ ZUM SELBEN THEMA

Entscheidung des Tages:

Ein Anwalt hatte seiner Mandantin geraten, den Schlauch für die künstliche Ernährung ihrer im Koma liegenden Mutter durchzutrennen – er wurde wegen versuchten Totschlages verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob jetzt das Urteil auf. Ist das richtig so?

Die User von taz.de stimmten dem Urteil mit überwältigender Mehrheit zu: 83 Prozent stellten sich hinter das BGH-Urteil.