KÜNDIGUNG WEGEN RELIGION
: Muslimin darf weiter für Kirche arbeiten

LUDWIGSHAFEN | Weil sie schon bei der Einstellung wussten, dass die Bewerberin nicht christlichen Glaubens ist, dürfen kirchliche Arbeitgeber einer Muslimin nicht wegen ihrer Konfession kündigen. Dies widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen. Damit kann eine muslimische Teilzeitpflegekraft weiter in einer christlichen Sozialstation beschäftigt werden. Die 46-Jährige hatte erst ehrenamtlich in der diakonisch-karitativen Einrichtung gearbeitet und ist dann eingestellt worden. (epd)