VERFASSUNGSGERICHT ERLAUBT OFFENSIVEN PROTEST
: Abtreibungsgegner darf vor Praxis stehen

KARLSRUHE | Ein Abtreibungsgegner darf offensiv vor der Praxis von Ärzten protestieren, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einem Mann recht, der sich in München vor eine Gynäkologen-Praxis gestellt, Flugblätter verteilt und mit Plakaten auf die seiner Ansicht nach „rechtswidrigen Abtreibungen“ des Frauenarztes aufmerksam gemacht hatte. Der Mediziner hatte auf Unterlassung geklagt und damit vor dem Münchner Landgericht sowie dem Oberlandesgericht umfassend Recht bekommen – das hoben die Richter nun auf. (dpa)