piwik no script img

URTEILFristlose Kündigung berechtigt

MAINZ | Einem Mitarbeiter, der rund 228 Euro unterschlagen hat, darf fristlos gekündigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Das gilt auch, wenn zunächst nur der Verdacht besteht, er habe unterschlagen. Das Gericht hob eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Trier auf und wies die Klage eines Arbeitnehmers ab. Dem Mann war fristlos gekündigt worden, weil er verdächtigt wurde, mehrmals in die Kasse gegriffen zu haben. Vor Gericht stellte sich heraus, dass er zumindest in einem Fall der Täter war. (dpa)

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen