Neues vom Baggerloch

Naturschützer fordern nach dem Garzweiler-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das gesamte Bergbau-Recht zu reformieren. RWE Power hält jedoch eisern am Braunkohletagebau fest

VON DIRK ECKERT

RWE Power hält trotz des Garzweiler-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts am Braunkohletagebau in Garzweiler II fest. „Wir halten die Bagger nicht an“, so Unternehmenssprecher Manfred Lang zur taz. Das Leipziger Gericht hatte am Donnerstag Abend entschieden, dass Grundstücksbesitzer schon gegen den so genannten Rahmenbetriebsplan klagen können. „Wir gehen davon aus, dass der Rahmenbetriebsplan zulässig war“, sagte Lang. Nun müsse das Oberverwaltungsgericht sich noch mal, wie von Leipzig gefordert, mit dem Fall beschäftigen. Ansonsten wollte Lang das Urteil nicht weiter kommentieren.

Bei Naturschützern und Tagebaugegnern ist die Freude dagegen groß. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) nannte das Leipziger Urteil „revolutionär“ und einen „historischen Erfolg“.

Das Urteil sei ein „Meilenstein von bundesweiter Bedeutung“, sagte Dirk Teßmer, der Anwalt des Klägers Stephan Pütz. Der Grundstückbesitzers aus Erkelenz-Immerat hatte jahrelang vergeblich gegen den Tagebau geklagt. Sein Grundstück soll voraussichtlich im Jahr 2017 dem Braunkohletagebau Garzweiler II zum Opfer fallen. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Münster gegen Pütz entschieden, dass seine Rechte als Betroffener in dem Genehmigungsverfahren ausreichend gewahrt wurden.

Dieses Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht nun aufgehoben und Grundstückseigentümern mehr Rechte zugesprochen. Nach Auffassung der Leipziger Richter können Betroffene schon klagen, wenn der Rahmenbetriebsplan genehmigt wird. Das zuständige Bergamt müsse dann prüfen, ob es ein öffentliches Interesse dem Tagebau entgegenstehe. Ausdrücklich stellte das Gericht fest, dass ein Tagebau auch öffentlichem Interesse widersprechen kann, wenn es nicht notwendig ist, Bodenschätze „zur Sicherung der Rohstoffversorgung“ abzubauen.

Naturschützer sehen sich dadurch bestätigt. Sie hatten schon länger bemängelt, dass Klagen gegen den Tagebau immer ohne jede Prüfung der Sachlage abgewiesen werden. Betroffene könnten erst dann klagen, wenn die Bagger schon vor ihrer Tür stehen. „Wir hoffen, dass das gesamte Braunkohleplanungsrecht jetzt demokratischer wird“, sagte Dirk Jansen vom BUND NRW, der die Klage unterstützt hatte. Das Bundesbergbaugesetz stehe noch in der Tradition des Preußischen Bergrechts von 1865 und müsse mindestens modernisiert werden. Der BUND war erst kürzlich damit gescheitert, den Tagebau Garzweiler II gerichtlich mit einem eigenen Grundstück zu verhindern. Anfang Juli hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage des BUND gegen die Zwangsenteignung abgewiesen.

Auch die NRW-Grünen begrüßten das Leipziger Urteil als „bahnbrechend“. „Nun können Betroffene auch eine rechtliche Überprüfung des Rahmenbetriebsplans erzwingen“, sagte der energiepolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Reiner Priggen. Auch er forderte, das Bundesbergbaugesetz schnell zu novellieren.