Meuterern droht Todesstrafe

BANGLADESCH Angehörige der Grenztruppen wegen Meuterei und Verschwörung angeklagt

BERLIN taz | Die Behörden in Bangladesch haben am Montag Anklage gegen hunderte Verdächtigte wegen eines Massakers an Armeeoffizieren im Frühjahr 2009 erhoben. Unter den Angeklagten sind 801 Grenzsoldaten und 23 Zivilisten. Zu dem Vorfall in der Hauptstadt Dhaka war es am Morgen des 25. Februar 2009 ganz unerwartet gekommen. Offiziere der regulären Armee, die den Grenzschutztruppen vorstehen, hatten sich gerade zu einem jährlichen Treffen in einem Armeekomplex im Zentrum versammelt, als schwer bewaffnete Grenzsoldaten in den Versammlungssaal eindrangen. Es folgten grauenvolle Szenen.

„Sie haben ihre Offiziere kaltblütig niedergemäht“, sagte Abdul Kahar Akhand, einer der Chefermittler. Die Täter waren offenbar unzufrieden, weil ihre Vorgesetzten eine Erhöhung ihres Soldes und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen abgelehnt hatten. Die Offiziere mussten sich in einer Reihe aufstellen und wurden aus nächster Nähe erschossen. Als Soldaten 33 Stunden nach Beginn der Revolte in den Armeekomplex vordrangen, fanden sie die Leichen von mindestens 73 Menschen vor, unter ihnen 56 Offiziere. Die Grenzsoldaten hatten sie in die Kanalisation und in Massengräber geworfen und angezündet.

Der Aufstand weitete sich auf weitere Landesteile aus. Tausende Grenzschützer an über 40 Grenzübergängen sowie etwa 3.500 reguläre Soldaten schlossen sich der Revolte an. Indien machte umgehend seine Landesgrenzen dicht und stationierte starke Truppenverbände in der Nähe.

Viele Beobachter glaubten damals, es handele sich bei dem Vorfall um einen Putschversuch. Denn Sheikh Hasina, die zivile Premierministerin des Landes, hatte erst zwei Monate zuvor eine Militärregierung abgelöst.

Bei früheren Verfahren sind bereits mehr als 200 Grenzschützer von Sondergerichten zu Haftstrafen zwischen einem Monat und sieben Jahren verurteilt worden. Die Verfahren gegen die 824 Hauptverdächtigen sollen hingegen vor zivilen Gerichten geführt werden. Die Anklagen lautet unter anderem auf Mord, Verschwörung und Brandstiftung. Den Angeklagten droht die Todesstrafe. SASCHA ZASTIRAL