Kopftuch-Lehrerin darf unterrichten

STUTTGART afp ■ Eine 55-jährige, zum Islam konvertierte Grundschullehrerin darf in Baden-Württemberg mit einem Kopftuch unterrichten. Dies hat das Verwaltungsgericht Stutt-gart gestern entschieden. Die Beamtin ist seit 33 Jahren im Schuldienst und trat 1984 zum Islam über. Seit 1995 trägt sie während des Unterrichts ein wie ein Piratentuch gebundenes Kopftuch, das den Halsbereich frei lässt. Das Gericht hob damit eine Anordnung des Oberschulamts auf. Die Richter bestätigten zwar die Rechtmäßigkeit des Schulgesetzes, das religiös motivierte Tragen von Kopftüchern verbietet. Wenn es aber Nonnen gestattet sei, an einer Grundschule des Landes in Ordenstracht zu unterrichten, werde die Klägerin in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung verletzt. Außerdem lasse das baden-württembergische Schulgesetz entgegen der Auffassung des Landes „eine Privilegierung christlicher Glaubensbekenntnisse nicht zu“, wie das Bundesverwaltungsgericht schon 2004 klargestellt habe. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, begrüßte das Urteil. Es habe „ein Zeichen gegen die Diskriminierung des Islam gesetzt“, erklärte Beck in Berlin. Entweder der Staat verbiete konsequent alle religiösen Bekundungen im staatlichen Bereich wie in Frankreich oder der Türkei. Oder aber er definiere einen Freiraum, der für alle religiösen Bekundungen gleichermaßen gelte, so Beck.

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