Castor-Gegner siegen vor Gericht

BERLIN taz ■ Ein neuer Erfolg von AtomkraftgegnerInnen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG): Viereinhalb Jahre nach dem Castor-Transport im Jahr 2001 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass eine „Ingewahrsamnahme“ durch die Polizei bei Laase gegen das Grundgesetz verstieß. Die Betroffenen waren am 13. November 2001 kurz vor Mitternacht von der Polizei außerhalb der Versammlungsverbotszone festgehalten und in die Gefangenensammelstelle gebracht worden – ohne Richterspruch, denn die Richter hatten ihren „Dienst“ bereits beendet. Das BVerfG urteilte jetzt, Freiheitsentziehungen seien wegen des Verstoßes gegen den Richtervorbehalt rechtswidrig (Az: 2 BvR 2118/05). RENI