… fällt das Urteil im Hasenzeichnungs-Prozess

Eigentlich sind Hasen ja als Sympathie-Träger bekannt. Einer Lehrerin in Vechta geht es da anders: Die Pädagogin hat ein Mädchen verklagt. Das Mädchen soll keine Hasen mehr an die Tafel malen und nicht mehr behaupten, die Lehrerin drehe beim Anblick von Hasen durch. Bereits 2008 hatte die Deutschlehrerin in einem vergleichbaren Streit eine andere Schülerin verklagt. Der neue Zank brach aus, nachdem Lehrerin und Schülerin 2009 zeitgleich an eine Haupt- und Realschule in Vechta wechselten. Die 16-Jährige hatte in ihrer Klassen erzählt, dass die Lehrerin an ihrer früheren Schule beim Anblick von Hasenzeichnungen an der Tafel aus dem Unterricht flüchtete. Als sich dann an der neuen Schule Hasenzeichnungen auf der Tafel befanden, lief die Lehrerin einer Zeugin zufolge weinend aus dem Klassenzimmer. Die beklagte Schülerin bestreitet, die Hasen an die Tafel gemalt zu haben. Heute soll die Entscheidung in dem Zivilprozess am Amtsgericht Vechta verkündet werden.