Exkommissarin Cresson verurteilt

BRÜSSEL/LUXEMBURG epd ■ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die frühere EU-Forschungskommissarin Édith Cresson der Günstlingswirtschaft schuldig gesprochen. Die Richter gaben einer Klage der EU-Kommission statt, laut der die Französin einen befreundeten Zahnarzt aus ihrem Heimatort während ihrer Amtszeit von 1995 bis 1999 irregulär als persönlichen Berater beschäftigt hatte. Der Arzt hatte dafür Honorare und Spesenzahlungen in Höhe von über 100.000 Euro erhalten. Auf eine Kürzung der Pensionsansprüche Cressons verzichteten die Richter jedoch. Die Rüge sei „für sich genommen eine angemessene Sanktion“, hieß es. Cresson habe eine „Pflichtverletzung von gewissem Schweregrad“ begangen. Der Arzt habe ausschließlich Beratertätigkeiten ausgeübt, obwohl er bei der Kommission offiziell als Gastwissenschaftler angestellt war. Dabei seien alle Beraterposten im Kabinett bereits besetzt gewesen.