nicht käuflich
: Umsonst-Musik

Wer übt, kann nix! Anders kann man nicht charakterisieren, wenn sich High-Schools und Universitäten in den USA darum bemühen, ihren Schülern und Studenten eine Möglichkeit anzubieten, umsonst und legal (!) an Musik-Downloads zu kommen – und damit scheitern.

In der Vergangenheit war es immer wieder zu Klagen gegen Schüler und Studenten gekommen, die das schnelle Netz der Bildungseinrichtungen dazu nutzten, sich auf illegalem Wege urheberrechtlich geschützte Musik über Tauschbörsen zu organisieren. Die Unis und Schulen sorgten sich um Ihren guten Ruf und handelten mit einigen Anbietern von Internet-Musik Verträge aus, die den Kommilitonen die Möglichkeit geben sollte, sich legal aus dem Pool des Musikverlages zu versorgen. Wie das Wall Street Journal vergangene Woche berichtete, wollen viele der Schulen und Universitäten das Angebot wieder einstellen, nicht weil es ihnen zu teuer war – das Interesse war gering. Kaum jemand wollte die Umsonst-Musik haben. So zitiert die US-Zeitung Nutzer wie „Angelo Petrigh“, der sich daran stört, dass das Recht zur Nutzung der heruntergeladenen Songs mit seinem Universitätsabschluss erlischt. „Nachdem ich das gelesen habe, hatte ich nicht einmal Lust, das Angebot auszuprobieren“, sagt Petrigh. Petrigh nutze weiterhin illegale Download-Angebote, berichtet das Blatt.

Musik ist offenbar ein schwer zu handelndes Gut. Die mittlerweile sehr ausgereiften Kopierschutzmaßnahmen schrecken sogar davon ab, den geschenkten Gaul zu reiten. Denn die angebotenen Songs lassen sich entweder nur auf bestimmten Geräten abspielen, oder es ist nur möglich, eine bestimmte Anzahl an Kopien zu fertigen. Musikhörer wollten eine Musik-Kollektion besitzen, nicht mieten, sagt Bill Goodwin von der University of Southern California. Das haben mittlerweile auch die Europäer mitbekommen. In den meisten EU-Ländern gibt es mittlerweile restriktive Urheberrechtsgesetze, die den Download aus „illegalen“ Quellen unter Strafe stellen. In Frankreich, Belgien, Italien und Schweden haben sich kürzlich „Piraten-Parteien“ gegründet. Der französische Ableger der Bewegung hat in der vergangenen Woche gefordert, alle Gesetze aufzuheben, „die das geistige Eigentum auf französischem Boden definieren und wir fordern alle Internauten auf, diese Gesetze im Alltag zu ignorieren“. Mit Stichtag vom Freitag der vergangenen Woche hatte die Partei der Piraten in Frankreich rund 2.500 Mitglieder.

Letztlich läuft der ganze Streit aber auf die nicht zu klärende Frage hinaus, was ich mit einem erworbenen Musikstück machen will und machen darf. Darf ich es beispielsweise zu einem Handy-Klingelton umwandeln? Darf ich es meinen Freunden kopieren? Oder darf ich es gar im Internet anbieten? Die Industrie sagt in diesen Fällen zur Verbreitung dieses Kulturguts meistens nein. Wer sich also in den unbeschwerten, langzeitigen Musikgenuss ohne Beschränkungen begeben will, geht in die Illegalität – oder beschränkt sich eben selbst. Wo wir wieder beim Eingangssatz wären. Einfach nicht zu Ende studieren: Wer übt, kann nix, hört aber dafür ganz lange Musik umsonst. ELMAR KOK