Todesdrohungen gegen Dominik Brunner

JUSTIZ Im Mord-Prozess berichten Zeugen von konkreten Bedrohungen während der Tat

„Ich bring dich um!“, soll der Angeklagte laut Zeugin während der Tat gerufen haben

MÜNCHEN apn/dpa | Einer der beiden Angeklagten im Dominik-Brunner-Mordprozess hat das Opfer während der Prügelei nach Aussagen einer Zeugin mit dem Tode bedroht. Der damals 18-jährige Markus S. habe zweimal gerufen: „Ich bring dich um! Ich bring dich um!“, und dabei auf Brunner eingetreten und geschlagen. Das sagte die 16-jährige Schülerin, die das Geschehen vom Bahnsteig gegenüber verfolgt hatte, am Dienstag vor dem Landgericht München aus.

Brunner habe laut Schilderungen der Zeugin versucht, sich zu schützen. Beide Angeklagte hätten auf ihn eingetreten und eingeschlagen, als er schon am Boden gelegen habe. Dabei hätten sie ihn mit Ausdrücken wie „Motherfucker“ beschimpft. Sie habe das Ganze aus etwa fünf Metern Entfernung verfolgt, bis ihre S-Bahn eingefahren sei, sagte die Zeugin. Sie habe noch gesehen, wie die beiden Angeklagten weggegangen seien.

Der 13-jährige Bruder des Mädchens berichtete, er habe drei Männer kämpfen sehen, mindestens einer habe auch getreten. Brunner war vor zehn Monaten von den beiden Angeklagten Sebastian L. (18) und Markus S. (19) am Münchner S-Bahnhof Solln zusammengeschlagen worden, als er sich schützend vor vier Schüler stellte. Die Anklage lautet auf Mord.

Mehrere Zeugen hatten allerdings ausgesagt, dass es Brunner selbst war, der zuerst zuschlug. Laut Staatsanwaltschaft diente dieser Schlag jedoch der Verteidigung. Die Verteidigung beantragte am Dienstag einen Ortstermin am Tatort.

Die Situation am Bahnsteig müsse in Augenschein genommen werden, sagte der Anwalt von Markus S., Hermann Sättler. Die Angeklagten hätten der Gruppe der Schüler mit Brunner auf dem Bahnsteig gar nicht ausweichen können, sie habe den Weg versperrt. Auf den Bildern, die dem Gericht vorliegen, sei nicht zu erkennen, wie eng es dort sei. Außerdem beantragte die Verteidigung, den Notfallmediziner Peter Sefrin zu hören. Sefrin habe in einem Teilgutachten festgestellt, dass der Verlauf der Notfallversorgung nicht für einen traumatisch, sondern für einen kardiologisch bedingten Kreislaufstillstand spreche.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass Brunner nicht an Verletzungen durch die Schlägerei, sondern an Herzversagen starb. Zudem habe er einen vergrößerten Herzmuskel gehabt. Brunner habe aber nichts von dem Herzfehler gewusst, sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger der SZ. „Herr Brunner hat keine Medikamente eingenommen und, wie sein Umfeld auch, angenommen, dass er gesund ist.“

Mit der Todesursache befasste sich auch die Rechtsmedizin, der Rechtsmediziner Wolfgang Keil wird seine Ergebnisse aber erst zum Ende der Beweisaufnahme vorstellen, wahrscheinlich frühestens am 28. Juli.

Die Auseinandersetzung hatte begonnen, als die Jugendlichen an einem anderen S-Bahnhof von den Schülern Geld erpressen wollten. Brunner hatte dann in der S-Bahn zu schlichten versucht und telefonisch die Polizei alarmiert. Dann eskalierte die Situation. GOR