Terror: EU darf Konten einfrieren

LUXEMBURG dpa ■ Das Einfrieren von Bankkonten im Antiterrorkampf verstößt nicht gegen EU-Recht. Das bestätigte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH). Danach sei die EU für das vom UN-Sicherheitsrat beschlossene Einfrieren von Geldern zuständig, die zum Terrornetzwerk Al-Qaida gehören könnten. Die Betroffenen können die Sperrungen beim Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen (UN) jedoch überprüfen lassen. Ein in Irland lebender Tunesier und ein in Großbritannien lebender Libyer hatten beim EuGH den Antrag gestellt, ihre Kontosperrungen aufzuheben. Die Richter sprachen in ihrem Urteil von einer „drastischen Maßnahme“, die jedoch nicht die Führung „eines zufrieden stellenden persönlichen und gesellschaftlichen Lebens“ behindere. Die Richter verwiesen darauf, dass Entscheidungen der UN nicht ihrer Kontrolle unterlägen.