ERBRECHT-GESETZENTWURF
: Gleichstellung für nichteheliche Kinder

BERLIN | Nichteheliche Kinder sollen künftig ihre Väter ebenso gesetzlich beerben können wie eheliche Kinder. Diese Gleichstellung sieht ein Gesetzesentwurf vor, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Ursprünglich war im Gespräch, nichteheliche Kinder erst nach hinterbliebenen Ehefrauen und Lebenspartnern erben zu lassen. Der Entwurf verzichtet bewusst auf Einschränkungen: Kein Kind dürfe schlechter stehen nur wegen unverheirateter Eltern, so das Justizministerium. (afp)