Asklepios denkt sich viel aus

GEBURTSHILFE AUF SYLT

Immer Neues ließ sich der Hamburger Asklepios-Konzern einfallen, als er begründete, warum die Geburtshilfe auf Sylt zum neuen Jahr schließen musste. Im Oktober 2013 hieß es, die Geburtshilfe sei nicht aufrecht zu erhalten, weil die einzige Hebamme krank sei. Eine zweite sei angeblich nicht aufzutreiben, deshalb habe die Hebamme allein arbeiten müssen. Nur zwei Wochen später gab es doch drei Hebammen, die sich die Arbeit teilen sollten. Aber dann fiel Asklepios auf, dass man dem niedergelassenen Gynäkologen – der neben seiner Praxis Geburten begleitete – die Haftpflichtversicherung in Höhe von 40.000 Euro jährlich nicht zahlen könne. Das hatte sich das Unternehmen schriftlich geben lassen, von einem Gutachter, den es mit der „juristischen Prüfung“ beauftragt hatte. Bei nur 80 bis 100 Geburten jährlich hätte der Arzt für seine Arbeit drauf gezahlt.

Doch nach Protesten aus der Bevölkerung und der Politik sollte seine Haftpflicht doch übernommen werden, für Bereitschaftsdienste in einem von Hebammen betriebenen Geburtshaus in der Klinik. Doch die winkten ab, nachdem Asklepios zeitgleich zum letzten Mittel griff. Plötzlich begründete es seine Schließungspläne mit Qualitätsmängeln: 2010 sei ein Kind bei der Geburt schwer geschädigt worden, 2011 und 2012 je eins gestorben. Um den Arzt nicht zu beschädigen, habe man dies nicht früher gesagt, so ein Sprecher.

Doch es sieht so aus, als sei nicht der Arzt schuld am Tod der Kinder, sondern die Umstände, unter denen er arbeitete. Die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelt jetzt wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung. Käme es zur Anklage, stünde Asklepios, Betreiber von Kliniken mit 26.500 Betten, wegen seiner Sparpolitik vor Gericht.  EIB