Gut & Recht

In so genannten Regenbogenfamilien lebt mindestens ein Elternteil in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Die meisten Kinder in diesen Familien stammen laut Mikrozensus, einer stichprobenartigen Umfrage des Statistischen Bundesamtes, aus früheren heterosexuellen Ehen und Partnerschaften. In Deutschland gibt es schätzungsweise eine Million homosexuelle Eltern. Jede dritte Lesbe und jeder fünfte Schwule hat ein oder mehrere Kinder. Infos und einen Chat für Kinder aus Regenbogenfamilien gibt es unter www.kids.lsvd.de, Infos und Beratung für Regenbogenfamilien gibt es unter www.berlin.lsvd.de/cms.

Vor allem lesbische Paare erfüllen sich ihren Kinderwunsch häufig mit einer Samenspende. Kliniken und Praxen, die künstliche Befruchtungen anbieten, richten sich in Deutschland oft nur an Frauen in heterosexuellen Beziehungen, um sicherzustellen, dass es einen „sozialen Vater“ gibt, der für den Unterhalt aufkommt. Für lesbische und/oder allein stehende Frauen ist eine Insemination zwar nicht verboten, doch die ärztliche Verordnung hält Mediziner an, Single-Frauen und Lesben nicht zu inseminieren. Im benachbarten Ausland gibt es Samenbanken und Kliniken, die ausdrücklich auch an lesbische und/oder allein stehende Frauen vermitteln, wie etwa die Storkklinik (www.jordemoderklinikken.dk) in Kopenhagen oder „Man not included“ in Großbritannien: www .fertility4life.com

Das Lebenspartnerschaftsgesetz bietet Eltern nur wenige Vorteile. So kann etwa ein allein erziehender Elternteil seiner Lebenspartnerin oder seinem Lebenspartner das so genannte kleine Sorgerecht übertragen. Damit kann die Co-Mutter oder der Co-Vater alltägliche Entscheidungen treffen (Arztbesuche, Elternabende besuchen). Das Kind wiederum hat einen Unterhalts- oder Erbanspruch gegenüber dem Co-Elternteil. Nach der Überarbeitung des Gesetzes im Jahr 2004 kann ein Lebenspartner das Kind seines Mannes oder seiner Frau allein annehmen. Mit der so genannten Stiefkindadoption erhalten die Lebenspartner das volle gemeinsame Sorgerecht, sofern der biologische Vater oder die Mutter zustimmen. Beide dürfen jedoch kein fremdes Kind gemeinsam adoptieren. Möglich ist eine Adoption einer Einzelperson mit Zustimmung des Lebenspartners. KERSTIN SPECKNER