Statistik allein ist kein Beweis

KLAGE Geringe Frauenquote im Unternehmen reicht nicht aus, um Diskriminierung zu belegen. Bundesarbeitsgericht kippt Urteil im Gema-Fall

ERFURT afp | Ein statistisch geringer Frauenanteil in der Führungsetage einer Firma reicht allein nicht aus, um Diskriminierung zu belegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern in Erfurt zum Diskriminierungsstreit bei der Gema. Beim statistischen Beweis komme es auf eine Gesamtschau der relevanten Zahlen an.

Die Gema, eine Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, hatte 2006 in Berlin den Posten des Personaldirektors zu besetzen – und entschied sich ohne Ausschreibung für einen Mann. Die damals 45-jährige Klägerin fühlte sich übergangen und zog vor Gericht: Sie sei mindestens ebenso qualifiziert, aber bereits länger im Unternehmen.

Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg waren zwei Drittel der Gema-Beschäftigten Frauen, die 16 Direktorenposten waren aber mit Männern besetzt. Dem LAG roch das allein so deutlich nach Diskriminierung, dass es meinte, nicht mehr die Frau müsse ihre Benachteiligung beweisen, sondern umgekehrt die Gema, dass sie den Mann unabhängig vom Geschlecht ausgewählt habe.

Dieses Urteil kassierte nun das Bundesarbeitsgericht und stellte klar, dass Statistiken über die Besetzung von Führungspositionen nach Geschlechtern zwar ein Indiz für eine Diskriminierung darstellen können, aber allein als Beweis nicht ausreichen. Das Landesarbeitsgericht müsse erneut prüfen, ob nicht auch andere Frauen für den Posten bei der Gema geeignet waren und bei der Bewerberauswahl nicht berücksichtigt wurden.

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