TIERSCHÜTZER GEGEN PELZTIERZÜCHTER
: Oberlandesgericht verbietet Boykottaufruf

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Boykottaufruf von Tierschützern gegen Pelztierzüchter verboten. Das Deutsche Tierschutzbüro hatte eine Bank in Melle öffentlich aufgefordert, das Konto des dort ansässigen Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter zu kündigen und damit gedroht, die Bankkunden darüber zu informieren, „dass an dem Geld der Bank Blut klebt“. Während das Landgericht Osnabrück den Boykottaufruf im vergangenen Herbst noch erlaubte, sprach das Oberlandesgericht den Tierschützern nun ein Verbot aus. Der Boykottaufruf gehe zu weit. Er sei ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Pelztierzüchterverbandes, urteilten die Oldenburger Richter. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Gleichwohl kündigte das Deutsche Tierschutzbüro an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.  (dpa)