Spitzel-Einsatz wird untersucht

AUFKLÄRUNG Ob sich der mutmaßliche LKA-V-Mann Ralf G. als Anstifter strafbar gemacht hat, soll die Staatsanwaltschaft prüfen. Niedersachsens Grüne wollen Spitzeleinsätze rechtlich neu regeln

Offiziell bestätigen mag Niedersachsens Landeskriminalamt (LKA) den Einsatz des mutmaßlichen V-Mannes Ralf G. in einer Gruppe Braunschweiger Tierschützer nicht. Den am Sonntag publik gewordenen Vorwürfen, der Spitzel habe sich nicht aufs Beobachten beschränkt, sondern auch andere zu Straftaten angestachelt, will man aber nachgehen: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig werde die Angaben prüfen, kündigte ein LKA-Sprecher auf taz-Nachfrage an.

„Wir würden es nicht billigen, dass V-Leute zu Straftaten auffordern“, versicherte er. Ebenso ist es auch im niedersächsischen Polizeigesetz geregelt: V-Leuten ist es verboten, bei anderen „den Entschluss zu wecken, Straftaten zu begehen“, heißt es darin.

Ob Ralf G. sich daran gehalten hat, ist allerdings zu bezweifeln: „Advent, Advent, ein Maststall brennt. Wer macht weiter?“, soll er bei Facebook geschrieben haben. Und in der Gruppe soll er erklärt haben, wie man einen LKW lahmlegt und Maststall-Baustellen flutet (taz berichtete).

Beim LKA äußert man sich zum fragwürdigen Vorgehen des mutmaßlichen V-Mannes nicht näher. Auch zur Frage, wer Privatpersonen als sogenannte Vertrauenspersonen – kurz V-Leute – auf bestimmte Szenen ansetzt und ihre Einsätze kontrolliert, macht das LKA keine Angaben. „Das sind interne Abläufe, zu denen wir uns nicht äußern, um mögliche Ermittlungen nicht zu gefährden“, so der Sprecher.

Anders sieht das die Grünen-Innenpolitikerin Meta Janssen-Kucz. Sie sei „erfreut“, dass die Vorwürfe nun staatsanwaltlich aufgeklärt werden sollen, sagt sie. Zugleich fordert sie mehr Transparenz beim Einsatz von V-Leuten: Die entsprechenden Regelungen im Polizeigesetz gehörten bei der von Rot-Grün für den Sommer geplanten Reform „auf den Prüfstand“.

„Wir müssen ganz klare Kriterien aufstellen, wer angeworben werden kann, wie die Einsätze kontrolliert und betreut werden“, sagt Janssen-Kucz der taz. Nach ihrem Willen sollen V-Leute künftig nur noch auf richterliche Anordnung und zeitlich befristet eingesetzt werden. Zudem müsse eine parlamentarische Kontrolle der Einsätze gewährleistet sein, die die Sicherheitsbehörden bislang als Verschlusssache behandeln.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat nach eigenem Bekunden keine Kenntnis von einem V-Mann in der Tierschützerszene. Auch er wolle im Zuge der Novelle des Polizeigesetzes Änderungsbedarf bei der V-Leute-Regelung „prüfen“, hieß es am Dienstag aus seinem Ministerium.  THA