VERBOTEN

Guten Tag, meine Damen und Herren, das Oberlandesgericht Stuttgart gab am Mittwoch bekannt, gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker Anklage wegen des längst vergessenen und vergebenen Mordes an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback zuzulassen. Wenn’s denn der Wahrheitsfindung dient, hat verboten nichts dagegen. Für den dringend benötigten Schlussstrich unter das RAF-Ding, mit dem interessierte Kreise um die Stefan Aust AG die Generation U40 bis heute malträtieren, fehlt nur noch eines: der Rücktritt von Michael Buback als Buback-Sohn. verboten legt ihm nahe, Konsequenzen zu ziehen. Denn mit 65 ist es höchste Zeit, endlich erwachsen zu werden.