Ermittlungen bei der Bundeswehr

NÖTIGUNGS-VORWÜRFE

Bei Fragen zu Missbrauchs-Vorwürfen bei der Bundeswehr gibt man sich im niedersächsischen Bückeburg zugeknöpft. Diese Woche war bekannt geworden, dass eine 18-Jährige in einer Kaserne der Heeresfliegerwaffenschule sexuell genötigt worden sein soll. Bei der Staatsanwaltschaft mag man nur Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der sexuellen Nötigung und Körperverletzung bestätigen. Auch die Bundeswehr macht keine näheren Angaben und verweist auf das staatsanwaltliche Verfahren.

Es ist nicht der erste derartige Verdacht: Schon 2012 soll bei den Bückeburger Heeresfliegern eine Soldatin vergewaltigt worden sein. Der Fall ist bis heute nicht aufgeklärt, nach einem Jahr stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Ermittelt worden war damals auch wegen Geheimnisverrats. Immer wieder waren in der Lokalpresse Informationen aus angeblichen Ermittlerkreisen aufgetaucht. Vornehmlich solche, die die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers anzweifelten – bis hin zu der Behauptung, die Frau sei psychisch krank und habe die Vergewaltigung frei erfunden.

Die Staatsanwaltschaft dagegen hat nach wie vor „keinen Anfangsverdacht, dass uns die Frau etwas Falsches erzählt“. Das Verfahren stellte man damals auch nicht etwa aus Zweifeln an der Tat ein, sondern schlicht weil kein Täter ermittelt werden konnte. Ebenfalls kein Ergebnis brachten die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats – und die Lokalpresse gibt sich weiter gut informiert: „Soldatin zeigt Soldatin an“ titeln etwa die Schaumburger Nachrichten und berichten von einem Vorfall unter Frauen – unter Berufung auf nicht näher genannte Quellen. Die Staatsanwaltschaft betont aber, man ermittle gegen unbekannt. Eine „konkrete Person“ sei in der Strafanzeige nicht genannt.  THA