Mittel zum Zweck?

Man sagt, Gewalt heiße immer dann Terror, wenn einem der Zweck nicht passe, mit dem sie ausgeübt werde. Herauszufinden, welche Zwecke dem deutschen Staat nicht passen, kann allerdings zur Sisyphosarbeit werden. Anlaufstelle 1: Der Senator für Inneres, im Zweifel zuständig für alles, was verboten ist. Also: Darf man in Bremen Hisbollah-Fahnen zeigen? „Das kann ich ihnen jetzt so nicht sagen, aber es gibt Kataloge mit verbotenen Symbolen.“

Mutiger ist der Bundesverfassungsschutz in Köln. Dort glaubt man, man dürfe die Fahne zeigen, aber: „Diese Frage ist hier an der ganz falschen Adresse!“ Die Dame vom Inlandsgeheimdienst weiß es genau: Derlei „Verbotsverfügungen“ fallen in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwälte, also des Generalbundesanwalts in Karlsruhe.

Dort sieht man die Sache ein wenig anders: „Wir sind dafür überhaupt nicht zuständig.“ Sicher? „Ganz sicher!“ Wer dann? „Die Zuständigkeit liegt eindeutig bei den Landesinnenministerien.“ cja