Sicherheitskonferenz: Wir mussten draußen bleiben

PRESSEFREIHEIT Ein taz-Reporter wird zum Sicherheitsrisiko – wohl wegen einer Trillerpfeife

MÜNCHEN taz | Das Hotel Bayerischer Hof in der Münchner Innenstadt war am Wochenende einer der sichersten Orte der Republik. Tausende Polizisten waren im Einsatz und riegelten das Gebäude ab. Im Hotel trafen sich Politiker und Militärs aus der ganzen Welt zur 50. Ausgabe der Sicherheitskonferenz, und die Veranstalter wollten jegliches Risiko ausschließen. Der taz haben sie deshalb ohne Ankündigung den Zutritt verwehrt.

Mitte Januar hatten die Organisatoren meine Akkreditierung bestätigt. Am Freitag, zwei Stunden vor der Rede von Bundespräsident Joachim Gauck, wollte ich meinen Tagungsausweis abholen und im Pressezentrum einen freien Tisch suchen. Die Mitarbeiter wiesen mich aber ab: Die Polizei habe Einwände gegen meine Teilnahme – ob ich vielleicht vorbestraft sei, wurde ich gefragt.

Bin ich nicht. Einen Tagungsausweis bekam ich trotzdem nicht. Statt für die taz-Leser vor Ort zu recherchieren, die Stimmung einzufangen und mit Teilnehmern zu sprechen, musste ich mir die Konferenz zu Hause im Livestream anschauen. Warum ich plötzlich als Sicherheitsrisiko gelte? Die Veranstalter wüssten es selber nicht, teilten sie mir am Montagnachmittag mit. Die Münchner Polizei habe kurzfristig entschieden, dass ich draußen bleiben müsse. So etwas komme jedes Jahr bei einer Handvoll Pressevertretern vor, meist wegen „extremistischer Hintergründe“.

Vielleicht hat die Angelegenheit mit meiner kurzen Karriere als Antimilitarist zu tun. Im Juli 2009 fand auf dem Münchner Marienplatz ein Bundeswehrgelöbnis statt. Damals war ich Politikstudent im zweiten Semester und hielt nichts von so einem Klimbim. Aus Protest mischte ich mich unter die Zuschauer, um in eine Trillerpfeife zu blasen. Genau einmal, dann trug ich schon Handschellen, und die Polizei ermittelte wegen Nötigung gegen mich.

Ein lächerlicher Vorwurf, das erkannte auch die Staatsanwaltschaft. Sie stellte das Verfahren wenig später ein, und ich erhielt ein Einschreiben von der Kripo: „Betreff: Aushändigung Ihrer Trillerpfeife. Anlagen: 1 Trillerpfeife.“

Weder bin ich vorbestraft, noch stand ich jemals als Angeklagter vor Gericht. Trotzdem führt mich die Polizei offenbar als Gefährder in einer ihrer Datenbanken, sodass ich als Journalist nicht frei berichten kann. „Das ist politisch zumindest zweifelhaft“, sagt Hendrik Zörner vom Deutschen Journalistenverband. Ähnliche Beispiele kenne er kaum – aber jeder Fall sei ein Fall zu viel. TOBIAS SCHULZE