Metronom-Chefs klagen gegen Kündigung

PROZESS Richter schlägt Abfindung vor, die Ex-Geschäftsführer wollen darüber nachdenken

Die im April fristlos entlassenen Geschäftsführer der Metronom Eisenbahngesellschaft klagen vor dem Landgericht Lüneburg gegen ihre Kündigung. Zu Prozessbeginn am Donnerstag machte der Vorsitzende Richter Klaus-Rainer Strunk bei einem Termin zur Güteverhandlung den Konfliktparteien einen Vorschlag zur Einigung, der unter anderem eine Abfindung in Höhe von jeweils 250.000 Euro vorsieht. Beide Seiten haben bis zum 2. September Zeit, darüber nachzudenken.

Das Führungsduo Henning Weize und Carsten Hein hatte das Uelzener Unternehmen vom Start 2003 an erfolgreich geleitet. Die Verträge der beiden waren im vergangenen Jahr bis 2015 verlängert worden. Mitte April wurden sie jedoch überraschend entlassen. Gleichzeitig übernahm die Deutsche Bahn das Unternehmen Arriva, das über die Osthannoverschen Eisenbahnen (OHE) wichtigster Gesellschafter bei Metronom ist. Hauptgrund für die Entlassung der Geschäftsführer war die Kündigung eines EDV-Vertrages mit der OHE, die für das IT-Netz der Metronom-Gesellschaft zuständig war.

Weize und Hein hätten den Vertrag mit der OHE gekündigt, weil diese Software auf den Rechnern von Metronom installiert hatte, über die sie auf Metronom-Daten hätte zugreifen oder diese gar manipulieren können, sagte der Anwalt der Geschassten, Peter Schrader. Die Gesellschafter fühlten sich übergangen.

Rechtsanwalt Schrader bezeichnete den Vorwurf als „abwegig“, seine Mandanten hätten ihre Kündigung nur provoziert, um eine hohe Abfindung zu kassieren. Medien hatten nach der Entlassung spekuliert, dass die Löhne der Metronom-Mitarbeiter dem einen oder anderen Gesellschafter zu hoch gewesen seien, und man daher auf einen Anlass gewartet hätte, die beiden Geschäftsführer loszuwerden.

Weize und Hein wollen den Vorschlag des Gerichts, der auch ein sehr gutes Zeugnis und eine Kündigung auf eigenen Wunsch vorsieht, erst einmal „gründlich analysieren“. (dpa)