Behörde muss Pass ausstellen

Deutsche Behörden müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück jüdischen Emigranten aus der früheren Sowjetunion nach wie vor Internationale Reiseausweise ausstellen. Es sei den Flüchtlingen nicht zuzumuten, einen Reisepass in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu beantragen, urteilten die Richter in der gestern veröffentlichten Entscheidung (Az.: 5 A 53/06). Hintergrund des Streits sei das seit Januar 2005 geltende Zuwanderungsrecht, welches das so genannte Kontingentflüchtlingsgesetz ersetzt habe, erläuterte ein Sprecher. Demnach fallen seit 1991 jüdische Emigranten aus der Sowjetunion unter dieses frühere Gesetz. Damit galten sie als Flüchtlinge, auch wenn sie in ihrer Heimat nicht verfolgt wurden, und hatten damit Anspruch auf einen Internationalen Reiseausweis für Flüchtlinge. Auch wenn das alte Gesetz nicht mehr gelte, sei der besondere Rechtsstatus jüdischer Emigranten nicht entfallen, urteilte das Gericht.

Geklagt hatte eine heute 19 Jahre alte Schülerin aus Osnabrück, die wegen einer Klassenfahrt nach Polen einen Reiseausweis brauchte. Die Stadt lehnte den Antrag ab und forderte die junge Frau auf, einen Pass in ihrem Geburtsland zu beantragen, weil sie nach dem neuen Recht als gewöhnliche Ausländerin und nicht mehr als Flüchtling gelte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits hat das Gericht die Berufung zugelassen. dpa