Bettensteuer rechtmäßig

Die Flensburger Bettensteuer darf weiter erhoben werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die Normenkontrollklage eines Jugendherbergsbetreibers abgewiesen, der die entsprechende Satzung der Stadt für unwirksam erklären lassen wollte (Az. 4 KN 2/13 vom 6. Februar). Die Erhebung der Steuer sei auch als Pauschalabgabe in drei Stufen gültig, begründete das Gericht die am gestrigen Montag veröffentlichte Entscheidung. Die Stadt habe Übernachtungen in Jugendherbergen von der Besteuerung nicht ausnehmen müssen. Kinder und nicht volljährige Jugendliche seien außerdem von der Steuer befreit.  (dpa)