in kürze KOPFTUCHVERBOT GERICHT
: Nicht pauschal zulässig

Ein pauschales Kopftuchverbot in einer Gerichtsverhandlung ist laut Bundesverfassungsgericht nicht zulässig. Es gab der Beschwerde einer Muslimin statt. Die Mutter eines in Berlin angeklagten Mannes hatte im Prozess aus religiösen Gründen ein Kopftuch getragen. Der Amtsrichter verwies sie des Saales (Az.: 2 BVR 677/05). (dpa)