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Mautdaten auch für Fahndung

FRANKFURT ap ■ Die Bundesregierung möchte Daten aus der Lastwagenmaut für die Verbrechensbekämpfung zugänglich machen. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte gestern, dass ein Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesänderung vorliege. Das Bundesverkehrsministerium unterstützt nach eigenen Angaben den Vorstoß. Nach dem Mord an einer jungen Frau aus Kassel, wahrscheinlich durch einen Lastwagenfahrer, waren Forderungen laut geworden, die Daten zur Mauterfassung auch zur Verbrechensbekämpfung zu verwenden. Eine derartige Nutzung der Mautdaten ist derzeit unzulässig.

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