Kinder haften für ihre Eltern

ALTER Bundesgerichtshof urteilt: Kinder müssen Heimkosten für ihre Eltern tragen, auch wenn diese den Kontakt vor Jahrzehnten abgebrochen hatten

KARLSRUHE dpa/taz | Erwachsene Kinder müssen auch dann für Heimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihnen hatten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Die Richter gaben damit der Stadt Bremen recht. Die Stadt verlangt von einem Beamten die Zahlung von 9.000 Euro Heimkosten für dessen vor zwei Jahren gestorbenen Vater.

Der Mann wollte den Betrag nicht zahlen. Der Grund: Der Vater hatte vor vier Jahrzehnten den Kontakt zu seinem damals fast erwachsenen Sohn abgebrochen, dessen Annäherungsversuche abgewiesen und ihn später bis auf den Pflichtteil enterbt. Der Anspruch auf Elternunterhalt sei dennoch nicht verwirkt, entschieden die Richter.

In der Regierungskoalition löste das Urteil sehr unterschiedliche Reaktionen aus. „Ich persönlich halte dieses Urteil für menschlich nicht nachvollziehbar“, sagte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach der Neuen Osnabrücker Zeitung. Es sei kaum zu akzeptieren, dass ein Sohn unter diesen Umständen mit der Übernahme der Kosten belastet werde. Dies sei seine rein persönliche Meinung.

CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hingegen hat das Urteil begrüßt. „Die gegenseitige Verpflichtung von Eltern und Kindern, füreinander auch finanziell einzustehen, wenn man als junger Mensch oder als Pflegebedürftiger nicht für sich allein sorgen kann, ist grundsätzlich richtig“, sagte Spahn der Rheinischen Post. „Familie ist man halt ein Leben lang.“

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