Kurzer Prozess und eine Geldstrafe

FALL LARA MIA Strafbefehl gegen erkrankte Sozialarbeiterin erlassen

10 Minuten dauerte der Prozess um den Tod der kleinen Lara Mia, die im März 2009 unterernährt und verwahrlost gestorben war. Die wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Sozialarbeiterin Marianne K. ist am Dienstag nicht vor dem Amtsgericht Harburg erschienen. Nach Aussagen ihres Anwalts sei sie wegen „akuter Belastungssymptome“ krankgeschrieben.

Die Staatsanwaltschaft wirft K. vor, nicht die erforderlichen Maßnahmen unternommen zu haben, um den Tod des Babys abwenden zu können. Der Richter erließ einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen à 30 Euro. Das Urteil ist binnen zwei Wochen rechtskräftig, wenn keine Widersprüche erfolgen.

Im Juli wurden die Eltern von Lara Mia zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. EMS