Informationsfreiheit
: Schwarz-Rot will dicht machen

Es ist schon traurig: Da verabschiedet der schleswig-holsteinische Landtag ausnahmsweise einmal ein kurzes, knackiges Gesetz – und schon fünf Jahre später soll es wieder abgeschafft werden. Statt des in Rede stehenden Informationsfreiheitsgesetzes aus dem Jahr 2000 will die neue schwarz-rote Landesregierung eines der üblichen juristischen Monstren schaffen. Und hat dabei die Stirn zu behaupten, das neue Gesetz werde die Verständlichkeit erhöhen. Schlimmer noch: Sie will den Bürgern eben erst gewährte Informationsrechte wieder wegnehmen.

Kommentarvon Gernot Knödler

Es geht dabei um die Frage, ob privatrechtlich verfasste Organisationen, die für das Land oder die Gemeinden öffentliche Aufgaben wahrnehmen, weiterhin auskunftspflichtig sein sollen. Im geltenden Gesetz steht: ja. Im Entwurf für das neue Gesetz steht: nein. Begründung: Wenn die öffentliche Hand auf die „Vorrechte“ des öffentlichen Rechts verzichte, müsse sie ihr Handeln auch nicht stärker durchleuchten lassen als eine Firma.

Das ist eine fadenscheinige Begründung, weil öffentliche Betriebe meist aus betriebswirtschaftlichen Gründen privatrechtlich organisiert werden. Sind die Wasserwerke oder die Stadtreinigung einmal in eine GmbH oder Aktiengesellschaft umgewandelt, werden sie für den Bürger zur Black Box. Geradestehen mit seinem Steuergeld muss er für sie weiterhin.