Noch mal zur Kasse gebeten

betr.: „SPD gegen Kinderunterhalt für arme Eltern“, taz v. 8. 8. 06

Die arbeitslosen Eltern haben, wie alle anderen auch, ihre Arbeitslosenversicherung, ihre Steuern und ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Bei Nichteltern, die einen wesentlichen Beitrag für die Solidargemeinschaft Deutschland nicht geleistet haben, nämlich das Aufziehen von Kindern, zahlt selbstverständlich die Solidargemeinschaft Deutschland für Hartz IV. Bei Eltern aber sollen die Kinder, die schon über ihre Beiträge zur Solidargemeinschaft Deutschland das Hartz IV für die Nichteltern zahlen, nochmals zur Kasse gebeten werden, also doppelt zahlen. H. C. KÖHLER, Großhöhenrain