Kreative Gebühreneintreiber

Fast alle NRW-Hochschulen führen Studiengebühren ein. Aber die einzelnen Modelle unterscheiden sich durchaus

Die meisten Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen nutzen den vom Land vorgegebenen Rahmen für das neue Bezahl-Studium weitgehend aus. Erlaubt sind Gebühren von maximal 500 Euro: für Erstsemester schon ab dem kommenden Wintersemester 2006/2007, für alle anderen Studierenden ab dem im nächsten Frühjahr beginnenden Sommersemester 2007. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Gebührenfrei: Die Kunstakademie Düsseldorf hat sich ausdrücklich gegen Studiengebühren entschieden und steht damit allein im Land. Die Fernuniversität Hagen führt zunächst keine Beiträge ein, verlangt jedoch weiterhin – wie schon lange – Gebühren pro belegtem Kurs. An den Universitäten Münster und Bochum, der Fachhochschule Düsseldorf und der Kunsthochschule für Medien in Köln wird die Entscheidung erst im neuen Semester getroffen. Die 27 übrigen Universitäten und Hochschulen führen Gebühren ein.

Treppengebühr: An der Fachhochschule Münster steigen die Gebühren in mehreren Schritten an. Zum Sommersemester 2007 werden 300 Euro fällig, ein Semester später 400 Euro und ab dem Sommer 2008 schließlich 500 Euro. „Als die meisten Studierenden bei uns anfingen, war von Studiengebühren noch keine Rede“, sagt FH-Sprecher Christoph Hachtkemper, „wir wollten sie daher nicht sofort mit den vollen Gebühren belasten.“ Die Idee dazu kam ursprünglich von Studierenden: Die hatten vorgeschlagen, die Gebühr in Schritten von 50 Euro einzuführen, bei 300 sollte Schluss sein. Der mehrheitlich mit Professoren besetzte Senat übernahm die Idee – aber mit höheren Beträgen. Die Studierenden-Vertreter im Senat stimmten dagegen, wurden aber überstimmt.

Schnuppersemester: Wer an der Universität Düsseldorf studiert, muss dort im ersten Semester keinen Beitrag zahlen. Erst für das zweite und jedes folgende Semester werden 500 Euro fällig.

Schnäppchenstudium: An der Fachhochschule Gelsenkirchen werden nur 400 Euro pro Semester fällig. Vielleicht gibt das ja für einige Studenten den Ausschlag, ins Herzen des Ruhrgebietes zu ziehen.

Langzeitstudierende: Wer jetzt schon deutlich über der Regelstudienzeit liegt, spart in Zukunft. Denn für Langzeitstudierende werden derzeit noch 650 Euro fällig nach dem Studienkontenmodell, das die Koalition aus SPD und Grünen beschlossen hatte.

Ausnahmefälle: Die Universitäten und Fachhochschulen konnten einzeln bestimmen, für welche Gruppen die Gebührenpflicht nicht gelten soll – und davon haben sie rege Gebrauch gemacht. Ein Umsonst-Studium gibt es häufig für Schwangere und junge Eltern, für soziale Härtefälle und für Mitglieder des Asta.

Bafög-Empfänger: Auch Studierende mit schlecht verdienenden Eltern müssen Studiengebühren zahlen. Sie können jedoch – wie alle Gebührenzahler – einen Kredit aufnehmen. Bei der staatseigenen NRW.Bank müssen Studis nicht mehr als 10.000 Euro Bafög- und Gebührenschulden zurückzahlen. In der Realität heißt es, dass die Gebührenschulden häufig erlassen werden und nur die schon jetzt anfallenden Bafög-Schulden zurückgezahlt werden müssen. SEBASTIAN HEISER