in kürze INTERNETAPOTHEKEN
: Kein Sonderstatus

Krankenkassen dürfen Internetapotheken keine Vorzugsbehandlung gewähren. Das Sozialgericht Frankfurt verbot der AOK Hessen per einstweiliger Anordnung, bei ihren Versicherten mit Briefen, E-Mails und Anrufen für Versandapotheken zu werben. Gegen diese Werbung hatte der Hessische Apothekerverband geklagt. (afp)