ATOMKRAFTGEGNER
: Datenspeicherung war rechtswidrig

LÜNEBURG | Die jahrelange Speicherung von persönlichen Daten eines Atomkraftgegners trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn war rechtswidrig, so das Lüneburger Verwaltungsgericht. Der Kläger, ein Kreistagsabgeordneter aus dem Kreis Lüchow-Dannenberg, sei dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht erheblich beeinträchtigt gewesen. Seine Personalien waren bei einer Castor-Blockade Ende 2006 aufgenommen und erst kurz vor der mündlichen Verhandlung aus polizeilichen Dateien gelöscht worden. (dpa)