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ATOMKRAFTGEGNERDatenspeicherung war rechtswidrig

LÜNEBURG | Die jahrelange Speicherung von persönlichen Daten eines Atomkraftgegners trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn war rechtswidrig, so das Lüneburger Verwaltungsgericht. Der Kläger, ein Kreistagsabgeordneter aus dem Kreis Lüchow-Dannenberg, sei dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht erheblich beeinträchtigt gewesen. Seine Personalien waren bei einer Castor-Blockade Ende 2006 aufgenommen und erst kurz vor der mündlichen Verhandlung aus polizeilichen Dateien gelöscht worden. (dpa)

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