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Bild.de hat die Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann verletzt. Dies entschied am Mittwoch das Landgericht Köln. Der wegen Vergewaltigung angeklagte Wettermoderator durfte sich in der Frühphase des Ermittlungsverfahrens gegen die Erwähnung von Ermittlungsdetails, etwa den angeblichen Gebrauch eines Messers, wehren. Durch eine verfrühte Veröffentlichung besteht nach Ansicht der Richter die „Gefahr einer Stigmatisierung“. Die Schilderung von Einzelheiten erwecke den Eindruck von Authentizität. Selbst wenn das Verfahren später mangels Tatverdachts eingestellt worden wäre, hätte dies eine vollständige Rehabilitierung von Kachelmann erschwert, so die Kölner Richter. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls kündigte der Axel Springer-Verlag Rechtsmittel an. chr

Der BBC droht Streik. Nach Angaben des Guardian erklärten sich bei einer Urabstimmung 90 Prozent der beschäftigten Journalisten und Techniker zum Ausstand bereit, sofern die BBC im Streit um Pensionszahlungen nicht innerhalb von zwei Wochen ein besseres Angebot vorlegt. (taz)