Teilerfolg für Rügemer

Berliner Landgericht hebt einstweilige Verfügung der Oppenheim Bank gegen ihren Kritiker teilweise auf

KÖLN/BERLIN taz ■ Das Buch des Kölner Publizisten Werner Rügemer, „Ungebetener Nachruf auf Alfred auf Freiherr von Oppenheim“, wird künftig vier schwarze Balken weniger haben. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung des Berliner Landgerichts von Dienstag.

Rügemer hatte auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung geklagt, die das Berliner Anwaltsbüro „Schertz Bergmann“ gegen das kürzlich erschienene Buch erwirkt hat (taz berichtete). 21 Aussagen waren von den Vertretern der Oppenheimer Bank moniert worden. Daraufhin hatte der Nomen Verlag eine Neuausgabe mit den geschwärzten Textstellen rausgebracht. Auch Rügemer räumte ein: „An einigen Stellen gibt es durchaus Korrekturbedarf.“ Die Passagen sollen bei der Neuauflage nachgearbeitet werden. Die Schwärzung allerdings ist für Rügemer eine versuchte Unterdrückung unbequemer Fakten und die Unterbindung einer Diskussion über die Macht der Kölner Privatbank.

Die Entscheidung des Berliner Landgerichts verbucht Rügemer entsprechend als Teilerfolg. So darf er künftig behaupten, dass der Bau des Kölner Rathauses durch das Bauunternehmen Esch und das Bankhaus Oppenheim teurer als andere Modelle war. Auch dass die Stadt Köln einen Beschluss gefasst hatte, dass der Investor die Kosten für die Altlasten trägt, kann jetzt ungeschwärzt verbreitet werden. Die Anwälte der Bank wollen in der Entscheidung dagegen nur eine Verhandlungsgrundlage sehen. Die noch ausstehende Hauptverhandlung wird entscheiden, ob auch die übrigen Balken aus Rügemers Buch verschwinden.

Dem Autor hat der Rummel um sein Buch nicht geschadet – im Gegenteil. Die Nachfrage, auch nach der geschwärzten Auflage, ist laut Rügemer unverändert groß. Eine Neuauflage ist in Vorbereitung. Peter Nowak