Verbraucherschützer wollen auf die Finanzmärkte

GELDANLAGE Gemeinsam mit dem DGB fordert der vzbv einen besseren Schutz der Kunden vor falscher Beratung

„Die Berater leiden unter kaum zu erreichenden Zielvorgaben“

CLAUS MATECKI (DGB)

BERLIN taz | Gewerkschaften und Verbraucherschützer haben eine stärkere Kontrolle der Finanzmärkte und mehr Mitspracherecht gefordert. Zwar seien mit längeren Verjährungsfristen bei falscher Beratung und der Pflicht zur Dokumentation von Beratungsgesprächen Schritte in die richtige Richtung gemacht worden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Weitere Maßnahmen seien aber notwendig. Es gäbe noch zu viele Aufsichtslücken im Finanzwesen.

Deshalb soll der Verbraucherschutz auch in Deutschland institutionell bei der Finanzaufsicht verankert werden. Denn nach wie vor würden Banken, Hedgefonds und Vermögensverwalter gegen Staaten und gegen Währungen wie den Euro spekulieren, so Claus Matecki vom DGB-Bundesvorstand. „Die Attacken gegen den Euro und Euro-Staaten gleichen nahezu der organisierten Kriminalität.“

Ähnlich drastisch äußert sich auch Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Billen bezeichnet das Arbeitsumfeld vieler Finanzberater als ein Leben in einer „Parallelgesellschaft“. Aus diesem Grund solle den Verbraucherorganisationen ein Beschwerderecht eingeräumt werden und die Finanzkontrollbehörde solle verpflichtet sein, auf die Beschwerde hin zu reagieren. Ein ähnliches Modell werde bereits in der Finanzmetropole London praktiziert.

Eine entscheidende Rolle spiele das Verkaufsgespräch. Um private Anleger besser zu schützen, soll die Finanzaufsicht kontrollieren, ob mit dem Verbraucher fair umgegangen werde. Denn bisher verlören private Anleger immer noch zu viel Geld wegen zu schlechter Finanzprodukte.

„Kunden- und Bankberater leiden unter kaum zu erreichenden Zielvorgaben“, kritisiert Matecki. Variable Gehälter, die an Zielvorgaben gekoppelt sind, seien dafür verantwortlich. „Die Kundenberater müssen vor dem Interessenkonflikt zwischen Vertriebsvorgabe und verbrauchergerechter Anlageberatung geschützt werden.“ SIMON HUFEISEN