ARBEITSGERICHT LEIPZIG
: Kündigung wegen Brot nicht rechtens

LEIPZIG | Weil sie ein altes Brot nicht in die Biotonne, sondern in ihre Tasche gesteckt hat, ist eine Kassiererin in einem Leipziger Supermarkt entlassen worden. Die 44-Jährige klagte gegen den Rauswurf – und bekam jetzt vom Arbeitsgericht Leipzig recht. Die Kündigung sei nicht gerechtfertigt, es hätte auf jeden Fall einer vorherigen Abmahnung bedurft. Die Frau war seit 27 Jahren bei der Konsumgenossenschaft Leipzig angestellt. Einen Bezug zum „Fall Emmely“, einer Berliner Kassiererin, stellte das Gericht nicht her. (dpa)