30 jahre mitbestimmungsgesetz

Die Geschichte: Seit dem 1. Juli 1976 ist das Gesetz zur Mitbestimmung in Kraft. Es regelt die Mitspracherechte von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten. Das Mitbestimmungsgesetz gilt für etwa 730 Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten. Ausnahmeregeln bestehen nur für die Eisen-, Stahl- und Bergbauindustrie. Hier gilt seit 1951 ein eigenes Mitbestimmungsgesetz.

Die Regeln: Aufsichtsräte müssen dem Gesetz zufolge paritätisch mit Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern besetzt sein. Den Aufsichtsratschef stellt die Arbeitgeberseite. Er hat bei einem Patt eine Zweitstimme. Kapitalgesellschaften mit 500 bis 2.000 Mitarbeitern müssen ein Drittel der Aufsichtsratssitze für Arbeitnehmer reservieren. Dies betrifft etwa 3.500 Firmen.

Der Reformpoker: Seit 2005 steht die Unternehmens-Mitbestimmung auf dem Prüfstand. Eine noch von Kanzler Gerhard Schröder eingesetzte Kommission unter Leitung des CDU-Mannes Kurt Biedenkopf arbeitet an Reformen. Bis Ende dieses Jahres sollen Vorschläge vorliegen. Ziel ist es, die Mitbestimmung den neuen europäischen Anforderungen anzupassen. TOK