Neues Versammlungsrecht

LIBERAL Die Koalition in Schleswig-Holstein präsentiert ihren Gesetzentwurf. Der stärkt eindeutig die Versammlungsfreiheit

Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW plant für Schleswig-Holstein ein betont liberales Versammlungsrecht. Ihren Gesetzentwurf stellten die Regierungsfraktionen am Donnerstag vor. Er beinhaltet zum Teil deutliche Lockerungen gegenüber dem geltenden Bundesrecht von 1954.

Das Gesetz soll nach der Sommerpause beschlossen werden. Die Föderalismusreform hatte den Ländern die Möglichkeit gegeben, landesrechtliche Regelungen zu treffen. Daraufhin legte die FDP einen Gesetzentwurf vor, mit dem sich der Landtag schon Ende 2012 in erster Lesung befasste. Zum Teil übernahmen die Koalitionsfraktionen Regelungen der Liberalen.

„Wir schaffen das bundesweit freiheitlichste Versammlungsrecht“, erklärte der SPD-Politiker Tobias von Pein. Verboten wird allerdings das Tragen uniformer Kleidung, die Gewaltbereitschaft signalisieren kann. Es entfällt die Pflicht, eine Versammlungsleitung zu bestellen. Personenkontrollen soll es nur bei konkreten Hinweisen auf Waffen geben; von allen zu passierende Kontrollstellen als „institutionalisierte Filter“ sind nicht vorgesehen. Ein Versammlungsverbot soll als „Ultima Ratio“ nur dann verhängt werden dürfen, wenn Beschränkungen nicht ausreichen. Verstöße gegen das Vermummungsverbot gelten nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit.

Sogenannte Übersichtsaufnahmen von einer Demonstration muss die Polizei offen machen; aufzeichnen darf sie diese Aufnahmen nicht. Sie dürfen nur in Echtzeit von der Kamera auf den Monitor der Einsatzleitstelle übertragen werden.  (dpa)