FLEECEHOSEN FÜR POLIZISTEN
: Kein Anspruch

Berliner Wachpolizisten haben im Winter keinen Anspruch auf zusätzliche Spezialbekleidung gegen die Kälte. Das entschied das Landesarbeitsgericht und wies damit die Klage eines Wachschützers ab. Der Mann hatte zusätzlich zu der vom Land gestellten Kleidung Winterstiefel, eine fleecegefütterte Hose, einen Rollkragenpullover und eine wind- und wasserdichte Jacke gefordert. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Polizist sich alle zwei Stunden für eine Stunde aufwärmen konnte. Zudem konnte er auf und ab gehen und sich in einem Schutzhäuschen aufhalten. (dpa)