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NEUWAGEN IN DER EUErster TÜV-Termin nach vier Jahren

STRASSBURG | Neuwagen in der EU müssen ab 2018 erstmals nach vier Jahren zum TÜV. Danach ist die Untersuchung alle zwei Jahre fällig. Das EU-Parlament stimmte gestern in Straßburg für diesen Kompromiss. Für deutsche Autofahrer ändert sich damit jedoch nichts an der geltenden strengeren Rechtslage: Die erste TÜV-Untersuchung ist drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, dann alle zwei Jahre. Dem Gesetz müssen die EU-Regierungen nun noch formal zustimmen. Bei dem Beschluss handelt es sich um Mindeststandards. Strengere Bestimmungen wie in Deutschland können bestehen bleiben, dürfen jedoch nicht über vier Jahren liegen. Auch Motorräder müssen in Deutschland regelmäßig zur Kontrolle. (dpa)

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