Dresdens OB legt Berufung ein

DRESDEN dpa ■ Der suspendierte Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) geht gegen das Urteil des Landgerichts Dresden in Berufung. Die Revision ist eingegangen, sagte eine Sprecherin der Justizbehörde gestern. Auch die Staatsanwaltschaft wird nach eigenen Angaben in Berufung gehen, aber nur gegen den Freispruch Roßbergs vom Vorwurf der Vorteilsnahme. Roßberg war am vergangenen Montag wegen Untreue und Beihilfe zum Bankrott im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz seines früheren Beraters und Fluthilfekoordinators zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Im Falle der Vorteilsnahme sprach ihn die Kammer frei, die damit unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von eineinhalb Jahren Haft geblieben war. Roßberg-Verteidiger Peter Manthey hatte auf Freispruch plädiert.