Beamten-Streikrecht verlangt

GEWERKSCHAFT (I) Schleswig-Holsteins GEW stellt sich hinter Teilnehmer des Bildungsstreiks vom Juni

Knapp vier Monate nach dem ersten Beamtenstreik in Schleswig-Holstein hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erneut den Verzicht auf Strafen gefordert. „Maximal drei Stunden Streik rechtfertigen in keiner Weise, die Betroffenen trotz ansonsten guter Arbeitsleistungen von ihren Posten zu entfernen“, sagte der Landesvorsitzende Matthias Heidn gestern bei der tarifpolitischen Regionalkonferenz in Kiel.

Anfang Juni hatten mehrere Tausend Beamte nach der dritten Schulstunde gestreikt. Seitdem laufen Disziplinarverfahren, zwei verbeamteten Lehrern aus Elmshorn und Flensburg verweigerte das FDP-geführte Bildungsministerium die Beförderung zum Schulleiter.

Aus Sicht der Gewerkschaft zeichnet sich ein generelles Beförderungsverbot für Streikteilnehmer ab. Diesen Vorwurf wies das Ministerium zurück: „Jeder Einzelfall wird geprüft.“

In einer Resolution fordert die GEW ein Streikrecht für Beamte und beruft sich auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.  (dpa)